In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in Belgien oder in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Die Steuersysteme Belgiens und Deutschlands unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in Belgien? Und wie viel in Deutschland? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Deutschland arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Deutschland anders geregelt als in Belgien. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfalls eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungssystem in Deutschland unterscheidet sich von dem in Belgien. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Deutschland und in Belgien haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Information zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können.
Was muss ich tun, wenn ich krank werde?
Sie müssen unverzüglich Ihren Arbeitgeber benachrichtigen. Danach nehmen Sie Kontakt mit der deutschen Krankenversicherung auf, bei der Sie angemeldet sind. Das ärztliche Attest, das Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen, erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Nettolohn während des ersten Monats fort. Nach diesem Monat erhalten Sie im ersten Jahr der Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung von der belgischen Krankenkasse. Ihre belgische Krankenkasse erstattet Ihnen wahrscheinlich (einen Teil) der Krankheitskosten.
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