In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in den Niederlanden oder in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Das niederländische und das deutsche Steuerwesen unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in den Niederlanden netto? Und wieviel in Deutschland? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen? Und wie sieht es mit dem Abzug der Hypothekzinsen von der Steuer in den Niederlanden aus?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in den Niederlanden oder in Deutschland arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Deutschland anders geregelt als in den Niederlanden. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfall eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Beachten Sie, dass die Krankenversicherung in den Niederlanden anders als in Deutschland geregelt ist. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie krankenversichert sind und wogegen und was Sie machen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Deutschland und in den Niederlanden haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. Auch können Ihre Kinder in beiden Ländern unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Information zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können. Die meisten dieser Stellen sind auch bei der Erstellung dieses Internetportals behilflich gewesen.
Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden?
In den Niederlanden können Sie den sogenannten "Kinderbijslag" (Kindergeld) für Kinder unter 16 Jahren bekommen und unter bestimmten Bedingungen auch für Kinder, die älter als 16, aber jünger als 18 Jahre alt sind. Sie beantragen den Kinderbijslag bei der SVB. Wenn Sie Kinderbijslag bekommen, haben Sie auch Anspruch auf das sogenannte "kindgebonden Budget", und falls Sie Ihre Kinder betreuen lassen, auch auf den "Kinderopvangtoeslag" (Kinderbetreuungszulage). Die niederländische Finanzverwaltung ist verantwortlich für die Auszahlung dieser Zulagen.
Ergänzend zum "Kinderbijslag" können Sie eine Aufstockung des Kindergeldes aus Deutschland erhalten. Falls Sie eine Partnerin/einen Partner haben, die/der in Deutschland arbeitet, hat Ihre Familie möglicherweise ausschließlich Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Dieses können Sie bei der Familienkasse beantragen.
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