In welchem Land muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Das hängt davon ab, ob Sie in Deutschland als beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig angesehen werden. Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie in Deutschland wahrscheinlich keine Steuererklärung abgeben. Haben Sie einen Antrag gestellt, um als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden und wenn dieser Antrag genehmigt wurde, dann müssen Sie in Deutschland eine Steuererklärung abgeben.
Außerdem sind Sie verpflichtet, in Belgien eine Steuererklärung abzugeben. Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich an Belintax (FOD Financiën), an das Team GWO oder an das deutsche Finanzamt des Ortes wenden, an dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat (das so genannte „Betriebsstättenfinanzamt”).
Mehr Informationen
- Unterschied zwischen beschränkter/ unbeschränkter Steuerpflicht
- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer (pdf, in deutscher Sprache)
- Antrag "Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (Sie finden dieses Formular unter www.formulare-bfinv.de > Steuern > Lohnsteuer> Nr. 45)
- Kontakt zu den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen
- Einkommensteuererklärung in Belgien (in niederländischer und in französischer Sprache)
- Vermeidung von Doppelbesteuerung
- Besuchen Sie auch die Website www.grensinfo.nl/gip/nl/algemeen/deutsch/