Was muss ich tun, wenn ich arbeitslos werde?
Werden Sie vollarbeitslos? Dann haben Sie Anspruch auf luxemburgische Arbeitslosenunterstützung. Prüfen Sie in diesem Fall, ob Sie in Luxemburg Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben. Sie können dies bei der luxemburgischen Agence pour le développement de l´emploi (Adem) feststellen lassen. Um Arbeitslosenunterstützung aus Luxemburg zu beziehen, benötigen Sie ein PD U1-Formular aus Belgien. Dieses Formular ist beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) erhältlich. Die Arbeitslosenunterstützung aus Luxemburg wird für maximal 365 Kalendertage während eines Referenzzeitraums von 24 Monaten gewährt. Für ältere Arbeitssuchende und andere schützenswerte Gruppen gelten längere Fristen. Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung beträgt 80 % des letzten Arbeitsentgelts. Arbeitnehmer mit unterhaltspflichtigen Kindern erhalten 85 %.
Werden Sie teilarbeitslos? Prüfen Sie in diesem Fall, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung aus Belgien haben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die belgische Hilfskasse für Arbeitslosenunterstützung (HfA) in Belgien oder an die Adem in Luxemburg.
Mehr Informationen
- Welches Land übernimmt meine Arbeitslosenunterstützung?
- Antrag auf Arbeitslosengeld Luxemburg
- Zeitweilige Arbeitslosigkeit in Belgien
- Eine Zahlstelle der HfA suchen
- CAPAC - Caisse auxiliaire de paiement des allocations de chômage
- FGTB - Fédération Générale du Travail de Belgique
- CSC - Confédération des syndicats Chrétiens
- CGSBL - Centrale Générale des Syndicats Libéraux de belgique