de

2) Ist Ihr Beruf in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie arbeiten möchten, reglementiert?

Anmerkung vorab:

Zum Zwecke des freien Verkehrs ihrer Bürger hat die Europäische Union Mechanismen eingeführt, mit denen in einem Mitgliedsstaat erworbene Berufsqualifikationen einfacher von einem anderen Mitgliedsstaat anerkannt werden können. Hinsichtlich der diesbezüglich reglementierten Berufe ist insbesondere auf die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu verweisen. Diese Richtlinie sieht verschiedene Systeme für die Anerkennung auf der Grundlage der Art der geplanten Immigration (vorübergehende Tätigkeit oder feste Ansiedlung) und der verschiedenen Berufe vor.


Reglementierte Berufe dürfen Sie erst nach dem Erlangen eines spezifischen nationalen Diploms und/oder bestimmter Berufsqualifikationen (z.B. Absolvieren eines Praktikums, Sprachkenntnis, einige Jahre Berufserfahrung usw.) ausüben.

Welche Berufe reglementiert sind, ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Gesamtübersicht der reglementierten Berufe pro Land finden Sie in der europäischen Datenbank (EN/DE/FR)

Wenn Ihr Beruf im Beschäftigungsland reglementiert ist, werden Sie Ihr Diplom und Ihre Berufsqualifikation offiziell bei der zuständigen nationalen Behörde anerkennen lassen müssen. Weitere Informationen hierüber können Sie bei der Nationalen Kontaktstelle für Berufsanerkennung (NCP) in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten, anfordern.

Information über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation:

a) Niederlande:

In den Niederlanden hat das NCP seinen Sitz bei EP-Nuffic, das dabei mit SBB (Stichting Samenwerkingsorganisatie Beroepsonderwijs Bedrijfsleven) zusammenarbeitet.

  • Die Liste der reglementierten Berufe und der dazugehörigen zuständigen Behörden in den Niederlanden finden Sie hier (NL).
  • Das Anerkennungsverfahren von EP-Nuffic (NL/EN) bietet Ihnen eine gebrauchsfreundliche Übersicht, um zu erfahren, ob Ihr Diplom anerkannt wird und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.  Es bietet Ihnen eine gebrauchsfreundliche Übersicht, um zu erfahren, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
  • Die Berufszulassung können Sie daraufhin bei den zuständigen Behörden beantragen, die auf der Internetseite aufgeführt sind.

b) Belgien:

In Belgien hat das NCP für die Flämische Gemeinschaft seinen Sitz bei “NARIC-Vlaanderen”  (NL), für  die Französische Gemeinschaft bei “le centre ENIC-NARIC de la Fédération Wallonie-Bruxelles“(FR) und für die Deutschsprachige Gemeinschaft (DE)

  • Die Liste der reglementierten Berufe und die dafür zuständigen Instanzen, bei denen Sie weitere Informationen anfordern können: Berufliche Anerkennung - Zugang zu einem reglementierten Beruf und reglementierten Beruf (FR).
  • Der NARIC-Begleitungsbaum (NL/EN) bietet Ihnen - nur wenn Sie in Flandern arbeiten möchten - ein praktisches Tool, um zu prüfen, ob Ihr Diplom anerkannt wird.
  • Für Besitzer von im Ausland erworbenen Abschlüssen existiert außerdem eine Anleitung, in der die Verfahren zur Anerkennung für die Fédération Wallonie-Bruxelles erläutert werden. Diese Anleitung steht zum Download unter dem folgenden Link zur Verfügung: Broschüren-Download.

c) Luxemburg

In Luxemburg hat die Kontaktstelle ihren Sitz beim, Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche’ (Ministerium für Hochschulbildung und Forschung). Über den Bürgerschalter "guichet" (DE/FR) erhalten Sie außerdem Zugang zu allen erforderlichen Informationen zu den verwaltungsbezogenen Aspekten.

  • Die Liste der reglementierten Berufe finden Sie hier.

d) Deutschland:

In Deutschland befindet sich das NCP beim “Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie”.

  • Die Liste reglementierter Berufe finden Sie hier (DE).
  • Das Suchprogramm  für Berufliche Anerkennung (DE/EN) der ‘Bundesministerin für Bildung und Forschung’ bietet Ihnen ein benutzerfreundliches Online-Tool, um zu prüfen, ob Ihr Diplom anerkannt wird.

 

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.