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In welchem Land kann ich die Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sowohl in Luxemburg als auch in Belgien die Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Für die Versorgung in Belgien haben Sie Anspruch auf Leistungen gemäß dem belgischen Gesetz, so als wären Sie in Belgien versichert. Um Leistungen in Belgien in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie und Ihre Angehörigen sich bei einer belgischen Versicherung oder bei der Hilfskasse für Kranken- und Invaliditätsversicherung anmelden.

Übrigens haben Sie und die unterhaltsberechtigten Personen auch das Recht, sich in Luxemburg behandeln zu lassen. In diesem Fall werden die in Luxemburg angebotenen Leistungen der Gesundheitsversorgung gemäß dem luxemburgischen Gesetz von den luxemburgischen Krankenkassen gewährt. 

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Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.