In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten? Dann brauchen Sie eventuell eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Die Steuersysteme Belgiens und Luxemburgs unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in Belgien? Und wie viel in Luxemburg? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Luxemburg anders geregelt als in Belgien. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfalls eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungssystem in Luxemburg unterscheidet sich von dem in Belgien. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Luxemburg und in Belgien haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Informationen zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können.
Was muss ich tun, wenn ich arbeitslos werde?
Werden Sie vollarbeitslos? Prüfen Sie in diesem Fall, ob Sie in Belgien Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben. Sie können dies bei der luxemburgischen Agence pour le développement de l´emploi (Adem) feststellen lassen. Um Arbeitslosenunterstützung aus Luxemburg zu beziehen, benötigen Sie ein PD U1-Formular aus Belgien. Dieses Formular erhalten Sie beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA). Die Arbeitslosenunterstützung aus Luxemburg wird für maximal 365 Kalendertage während eines Referenzzeitraums von 24 Monaten gewährt. Für ältere Arbeitssuchende und andere schützenswerte Gruppen gelten längere Fristen. Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung beträgt 80 % des letzten Arbeitsentgelts. Arbeitnehmer mit unterhaltspflichtigen Kindern erhalten 85 %.
Werden Sie teilarbeitslos? Bei unvorhergesehener oder Teilarbeitslosigkeit wegen schlechten Wetters oder aus wirtschaftlichen Gründen haben Sie Anspruch auf Lohnausgleich für jede unfreiwillig entgangene Arbeitsstunde. Wenden Sie sich an die Hilfskasse für die Auszaling des Arbeitslosengeldes (HfA) in Belgien oder an die Adem in Luxemburg.
Mehr Informationen